RS Vfgh 1992/10/3 B92/92

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Veröffentlicht am 03.10.1992
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Index

64 Besonderes Dienst- und Besoldungsrecht
64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1984 §26

Rechtssatz

Nachtrag zu B986/90, E v 10.10.91 (64.03 4):

In der Folge wurde der Bescheid der Kärntner Landesregierung über die Verleihung der Leiterstelle an die erstbeteiligte Partei dem Beschwerdeführer zugestellt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende, auf Art144 Abs1 B-VG gestützte Beschwerde.

Daß die belangte Behörde die Gegenüberstellung und Abwägung bei der Erlassung des nunmehr angefochtenen Bescheides vom 15.01.90 verabsäumt hat, ergibt sich bereits aus den Ausführungen im E v 10.10.91, B986/90.

Schlagworte

Landeslehrer

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1992:B92.1992

Dokumentnummer

JFR_10078997_92B00092_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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