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64 Besonderes Dienst- und BesoldungsrechtNorm
LDG 1984 §26Rechtssatz
Nachtrag zu B986/90, E v 10.10.91 (64.03 4):
In der Folge wurde der Bescheid der Kärntner Landesregierung über die Verleihung der Leiterstelle an die erstbeteiligte Partei dem Beschwerdeführer zugestellt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende, auf Art144 Abs1 B-VG gestützte Beschwerde.
Daß die belangte Behörde die Gegenüberstellung und Abwägung bei der Erlassung des nunmehr angefochtenen Bescheides vom 15.01.90 verabsäumt hat, ergibt sich bereits aus den Ausführungen im E v 10.10.91, B986/90.
Schlagworte
LandeslehrerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1992:B92.1992Dokumentnummer
JFR_10078997_92B00092_01