RS Vwgh 1995/11/9 95/18/0980

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.11.1995
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1993 §18 Abs1;
FrG 1993 §19;
StGB §129;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/07/20 95/18/1142 1

Stammrechtssatz

Liegt dem Fremden ua das Verbrechen des Einbruchsdiebstahles zur Last, weswegen er rechtskräftig strafgerichtlich verurteilt wurde, so ist die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes gegen den Fremden angesichts des wichtigen öffentlichen Interesses an der Verhinderung der Eigentumskriminalität, insbesondere zur Verhinderung strafbarer Handlungen und zum Schutz der Rechte anderer, notwendig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995180980.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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