RS Vwgh 1995/11/9 94/18/0735

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Veröffentlicht am 09.11.1995
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

ABGB §1152;
AuslBG §2 Abs2 lita;

Rechtssatz

Die Frage, ob ausdrücklich oder konkludent für die Tätigkeit Unentgeltlichkeit vereinbart wurde, ist für die Beurteilung, ob eine Beschäftigung nach dem AuslBG vorliegt, essentiell (Hinweis E 15.9.1994, 94/09/0137).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994180735.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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