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21/03 GesmbH-RechtNorm
FrG 1993 §19;Rechtssatz
Erfolgte der Erwerb von Geschäftsanteilen und die Übernahme der Geschäftsführung einer GmbH durch den Fremden zu einem Zeitpunkt, als sich dieser nicht (mehr) rechtmäßig in Bundesgebiet aufhielt, so können diese Umstände nicht zu seinen Gunsten ausschlagen (Hinweis E 11.11.993, 93/18/0503).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994180751.X01Im RIS seit
20.11.2000