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24/01 StrafgesetzbuchNorm
AVG §56;Rechtssatz
Im vorliegenden Fall hat sich der Fremde vor der von ihm begangenen Straftat (hier Einbruchsdiebstahl) noch nicht zehn Jahre im Bundesgebiet aufgehalten. Die Voraussetzungen des § 10 StGB 1985 zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft sind somit hier nicht erfüllt.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995180980.X02Im RIS seit
20.11.2000