RS Vwgh 1995/11/9 94/18/0725

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.11.1995
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §56;
AVG §58 Abs1;
FrG 1993 §37;
FrG 1993 §54 Abs1;

Rechtssatz

Richtete die Behörde folgende Mitteilung an den aus der

Schubhaft entkommenen Fremden (zu Handen seines

Rechtsvertreters): "Die Bezirkshauptmannschaft ... teilt mit,

daß das ha anhängige Verfahren gemäß § 54 FrG 1993,

betreffend ..., geb ..., jugoslawischer Staatsangehöriger,

eingestellt wird. Der Genannte konnte am 12.7.1994 aus dem

Gefangenenhaus ... entkommen. Eine Einvernahme gemäß § 37 FrG

ist daher nicht mehr möglich.", so spricht die darin enthaltene

Wendung, "daß das ha anhängige Verfahren ... eingestellt wird",

zwar für den normativen Inhalt der Erledigung. Indes darf diese Wortfolge nicht isoliert betrachtet werden; geboten ist vielmehr eine Beurteilung der von der Behörde gewählten Formulierung in ihrem Zusammenhang. Von daher gesehen kommt dem Ausdruck "teilt mit" insofern wesentliche Bedeutung zu, als der Gebrauch dieser (einleitenden) Wendung iVm der Formulierung "daß das ha anhängige Verfahren ... eingestellt wird" gerade nicht das Vorliegen eines die ausdrückliche Bezeichnung der Erledigung als "Bescheid" entbehrlich machenden eindeutig normativen Abspruches bewirkt (Hinweis B 17.12.1985, 83/05/0055). Die somit bestehenden Zweifel an der Normqualität der besagten Erledigung führen zu dem Ergebnis, daß mangels der in einem solchen Fall für den Bescheidcharakter essentiellen Bezeichnung als "Bescheid" diese Erledigung nicht als Bescheid qualifiziert werden kann. Durch sie wurde daher auch eine Einstellung des Verwaltungsverfahrens nicht bewirkt.

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Einhaltung der Formvorschriften

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994180725.X01

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten