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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art119a Abs9;Rechtssatz
Erachtet sich die beschwerdeführende Gemeinde durch die Vorstellungsentscheidung in "ihrem Recht auf volle Geltendmachung der ihr aus" einem bestimmten Abgabengesetz (hier: "dem Tir AnkündigungssteuerG 1975) erwachsenden Besteuerungsmöglichkeiten" verletzt, so ist der Beschwerdepunkt mit hinreichender Deutlichkeit dahingehend formuliert, daß sich die beschwerdeführende Gemeinde in ihrem Recht darauf, daß ein im eigenen Wirkungsbereich letztinstanzlich erlassener Abgabenbescheid nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, nämlich einer Rechtsverletzung des Vorstellungswerbers, durch die Aufsichtsbehörde behoben wird, infolge Rechtswidrigkeit des Bescheidinhaltes verletzt erachtet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994170281.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
27.12.2011