RS Vwgh 1995/11/10 94/17/0281

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Veröffentlicht am 10.11.1995
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art119a Abs9;
VwGG §28 Abs1 Z4;

Rechtssatz

Erachtet sich die beschwerdeführende Gemeinde durch die Vorstellungsentscheidung in "ihrem Recht auf volle Geltendmachung der ihr aus" einem bestimmten Abgabengesetz (hier: "dem Tir AnkündigungssteuerG 1975) erwachsenden Besteuerungsmöglichkeiten" verletzt, so ist der Beschwerdepunkt mit hinreichender Deutlichkeit dahingehend formuliert, daß sich die beschwerdeführende Gemeinde in ihrem Recht darauf, daß ein im eigenen Wirkungsbereich letztinstanzlich erlassener Abgabenbescheid nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, nämlich einer Rechtsverletzung des Vorstellungswerbers, durch die Aufsichtsbehörde behoben wird, infolge Rechtswidrigkeit des Bescheidinhaltes verletzt erachtet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994170281.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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