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L34006 Abgabenordnung SteiermarkNorm
BAO §217 Abs1;Rechtssatz
Im Grunde der §§ 165 ff Stmk LAO trifft die Pflicht zur Entrichtung eines Säumniszuschlages jeden, der - gleichgültig ob ein Verschulden vorliegt - eine Abgabe bis zum Fälligkeitstag nicht entrichtet und ein Ansuchen um Zahlungserleichterung nicht rechtzeitig eingebracht hat (Hinweis: VfSlg 9924/1984; E 29.11.1994, 94/14/0094 zu § 217 Abs 1 BAO, wonach die Gründe, die zum Zahlungsverzug führen, nicht berücksichtigt werden).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992170286.X03Im RIS seit
17.01.2002Zuletzt aktualisiert am
08.07.2009