RS Vwgh 1995/11/10 92/17/0286

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Veröffentlicht am 10.11.1995
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L34006 Abgabenordnung Steiermark
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §217 Abs1;
LAO Stmk 1963 §165 Abs1;

Rechtssatz

Im Grunde der §§ 165 ff Stmk LAO trifft die Pflicht zur Entrichtung eines Säumniszuschlages jeden, der - gleichgültig ob ein Verschulden vorliegt - eine Abgabe bis zum Fälligkeitstag nicht entrichtet und ein Ansuchen um Zahlungserleichterung nicht rechtzeitig eingebracht hat (Hinweis: VfSlg 9924/1984; E 29.11.1994, 94/14/0094 zu § 217 Abs 1 BAO, wonach die Gründe, die zum Zahlungsverzug führen, nicht berücksichtigt werden).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992170286.X03

Im RIS seit

17.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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