RS Vwgh 1995/11/10 94/17/0219

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Veröffentlicht am 10.11.1995
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Index

L37303 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe Nächtigungsabgabe
Ortsabgabe Gästeabgabe Niederösterreich
L74003 Fremdenverkehr Tourismus Niederösterreich
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

TourismusG NÖ 1991 §13 Abs2;
TourismusG NÖ 1991 §13 Abs4;
UStG 1972 §3 Abs7;
UStG 1994 §3 Abs7;

Rechtssatz

Durch eine Vorschrift, die auf den in einem bestimmten Gebiet erzielten Umsatz abstellt, wird insofern auf das UStG verwiesen. Das NÖ TourismusG 1991 verweist ausdrücklich auf das UStG 1972. Wie sowohl zum UStG 1972 als auch zum UStG 1994 vertreten wird, erfolgt eine Lieferung von Elektrizität dort, wo sich der Zähler (Messer) befindet (Hinweis E 27.2.1972, 91/17/0111).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994170219.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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