RS Vwgh 1995/11/10 92/17/0177

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Veröffentlicht am 10.11.1995
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs1;
LAO Wr 1962 §145 Abs1;
VergnügungssteuerG Wr 1987 §15 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen, daß die von der Abgabenbehörde der Schätzung zugrundegelegte Annahme eines tagtäglichen Inkassos von Eintrittsgeldern durch den Abgabepflichtigen von den Verfahrensergebnissen (und insbesondere vom Vorbringen des Abgabepflichtigen) nicht gedeckt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992170177.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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