RS Vwgh 1995/11/14 94/08/0081

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Veröffentlicht am 14.11.1995
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §67 Abs10;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/04/12 93/08/0259 8

Stammrechtssatz

Da es für die Haftung nach § 67 Abs 10 ASVG ohne Bedeutung ist, ob den Geschäftsführer ein Verschulden am Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft trifft, bedarf es im Haftungsverfahren nicht der Klärung der Ursachen einer Insolvenz der Gesellschaft, des Zeitpunktes des Eintrittes der Zahlungsunfähigkeit oder der Erkennbarkeit der Überschuldung der Gesellschaft (Hinweis E 7.9.1990, 89/14/0261-0263; E 18.11.1991, 90/15/0176).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994080081.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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