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44 ZivildienstNorm
AkademieOrganisationsG 1988;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/11/0223Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/09/22 94/11/0118 2 (hier: Bruckner-Konservatorium)Stammrechtssatz
Das Konservatorium der Stadt Wien zählt nicht zu einer Kunsthochschule oder Akademie iSd KHSchOrgG bzw AOG. Schon im Hinblick auf das Erfordernis der Prüfung gem § 55 Abs 1 KHStG ist ersichtlich, daß das Studium an den Konservatorien - bei denen es sich um keine gesetzlich geregelte Schultype handelt, sondern um bescheidmäßig geregelte Privatschulen mit Organisationsstatut nach § 14 PrivSchulG - dem Studium an den Hochschulen nicht gleichgestellt ist. Im übrigen vermittelt das Studium an den Konservatorien auch nicht die Berechtigung zur Führung eines akademischen Grades.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995110209.X01Im RIS seit
07.08.2001Zuletzt aktualisiert am
05.06.2013