RS Vwgh 1995/11/14 93/08/0127

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Veröffentlicht am 14.11.1995
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs1;
B-VG Art140 Abs1;

Rechtssatz

§ 49 ASVG knüpft in der Entgeltregelung primär an den arbeitsrechtlichen Anspruch an, unabhängig davon, ob der pflichtversicherte Dienstnehmer ihn auch geltend macht. Wie schon der VfGH ausführte (B 22.3.1993, B 1399/92), bestehen gegen eine solche Anknüpfung (im übrigen zum Schutz der Versicherten und nicht zum Schutz der Sozialversicherungsträger, die diesen Schutz ja nur im Interesse des Versicherten wahrzunehmen haben), keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Schlagworte

Entgelt Begriff Anspruchslohn Kollektivvertrag Sondervereinbarung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993080127.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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