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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Ein Schreiben der Wirtschaftskammer, in dem ua ausgeführt wird, daß es "nicht möglich sein dürfte", einen Angestellten zu finden oder auszubilden, der in der Lage sei, ein Unternehmen mit mehr als hundert Beschäftigten interimistisch zu führen, läßt keinen KONKRETEN Hinderungsgrund iSd § 36a Abs 1 Z 2 WehrG 1990 erkennen. Es ist am Wehrpflichtigen gelegen, konkret darzulegen, welchen (vergeblichen) Versuch er unternommen hat, um für eine Vertretung während der Ableistung seines Präsenzdienstes zu sorgen.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995110179.X03Im RIS seit
20.11.2000