RS Vwgh 1995/11/14 94/08/0081

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Veröffentlicht am 14.11.1995
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §67 Abs10;

Rechtssatz

Für die Haftung nach § 67 Abs 10 ASVG kommt es auf den Grund der Übernahme der Geschäftsführerfunktion und den bloß vorübergehenden Charakter dieser Übernahme sowie auf allfällige Einflüsse Dritter auf die Geschäftsführung (hier durch den Verlassenschaftskurator) nicht an (Hinweis E 12.5.1992, 92/08/0072 und E 20.4.1993, 92/08/0173).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994080081.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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