Index
90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §66 Abs3;Rechtssatz
Ein Wohlverhalten des Lenkerberechtigten während der Anhängigkeit des Strafverfahrens und des Entziehungsverfahrens ist grundsätzlich von geringerem Gewicht als ein Wohlverhalten außerhalb solcher Verfahren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993110222.X04Im RIS seit
19.03.2001