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L92057 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe TirolNorm
AVG §56;Rechtssatz
Für die Beurteilung der Unterhaltspflicht kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Entscheidung über die Ersatzpflicht an, sondern auf die rechtliche und tatsächliche Situation in dem Zeitraum, in dem Sozialhilfeleistungen gewährt wurden (Hinweis E 27.3.1987, 86/11/0032)
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993080199.X02Im RIS seit
13.07.2001