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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
KO §6 Abs1;Rechtssatz
Das Beschwerdeverfahren wird durch die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Bf (Hinweis E 19.3.1990, 90/18/0031, VwSlg 13145 A/1990) nicht unterbrochen, es ist aber zufolge des Eintritts des Masseverwalters in dieses Verfahren mit ihm fortzusetzen (vgl Bartsch-Heil, Grundriß des Insolvenzrechts, Rz 194).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994080283.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
23.07.2009