RS Vwgh 1995/11/14 94/08/0283

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.11.1995
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
23/01 Konkursordnung

Norm

KO §6 Abs1;
KO §7 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Das Beschwerdeverfahren wird durch die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Bf (Hinweis E 19.3.1990, 90/18/0031, VwSlg 13145 A/1990) nicht unterbrochen, es ist aber zufolge des Eintritts des Masseverwalters in dieses Verfahren mit ihm fortzusetzen (vgl Bartsch-Heil, Grundriß des Insolvenzrechts, Rz 194).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994080283.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten