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44 ZivildienstNorm
ZDG 1986 §14;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/11/0223Rechtssatz
Der Zuweisung zum ordentlichen Zivildienst stünde im gegebenen Zusammenhang nur ein rechtskräftiger Bescheid, mit dem ein Aufschub bewilligt worden ist, rechtlich entgegen, nicht aber ein vor dem VwGH bekämpfter, abschlägiger Bescheid.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995110209.X02Im RIS seit
07.08.2001Zuletzt aktualisiert am
05.06.2013