RS Vwgh 1995/11/15 92/13/0274

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Veröffentlicht am 15.11.1995
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §16 impl;
AVG §46 impl;
BAO §166;
BAO §167 Abs2;
BAO §183 Abs4;

Rechtssatz

Ein Aktenvermerk ist zwar als Beweismittel nach den allgemeinen Grundsätzen der freien Beweiswürdigung zu beurteilen, ist aber dem Abgabepflichtigen gemäß § 183 Abs 4 BAO vorzuhalten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992130274.X02

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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