Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §16 impl;Rechtssatz
Ein Aktenvermerk ist zwar als Beweismittel nach den allgemeinen Grundsätzen der freien Beweiswürdigung zu beurteilen, ist aber dem Abgabepflichtigen gemäß § 183 Abs 4 BAO vorzuhalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992130274.X02Im RIS seit
07.06.2001