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L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §10 Abs3;Rechtssatz
Im (als Beschwerdepunkt geltend gemachten) Recht auf Unterbleiben der Aufnahme eines im Eigentum des Bf stehenden Grundstückes in den Besitzstandsausweis und in seinem Recht auf richtige (höhere) Bewertung dieses seines Grundstückes im Bewertungsplan kann der Bf nicht verletzt sein, wenn er in Wahrheit nicht Eigentümer des betreffenden Grundstückes ist.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994070167.X01Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
14.07.2015