RS Vwgh 1995/11/16 94/16/0057

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.11.1995
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Norm

GebG 1957 §14 TP6 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/03/19 89/15/0033 5

Stammrechtssatz

Eine Eingabe kann zwar auch einen Antrag enthalten; allein das Fehlen eines Antrages nimmt einer Schrift aber nicht die Eigenschaft einer Eingabe iSd § 14 TP 6 GebG (Hinweis E 1.12.1976, 288, 289/75, VwSlg 5051 F/1976).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994160057.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

14.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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