RS Vwgh 1995/11/16 95/16/0111

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Veröffentlicht am 16.11.1995
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §21 Z1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/16/0113 95/16/0112

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0956/68 E 18. September 1969 RS 1

Stammrechtssatz

Unter vereinbartem Preis im Sinne des § 21 Z 1 KVG kann nur ein Barpreis verstanden werden, dh ein ziffernmäßig bestimmter Geldbetrag, und nicht auch eine vereinbarte Leistung, mag für deren Bewertung auch das Bewertungsgesetz 1955 Bestimmungen enthalten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995160111.X02

Im RIS seit

11.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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