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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §81 Abs1;Rechtssatz
Mag es auch grundsätzlich nicht auf Einzelleistungen, sondern auf die Gesamtbeurteilung sämtlicher Tätigkeiten bei der Leistungsfeststellung ankommen, so sind doch bei dieser Gesamtbeurteilung gerade jene Einzelleistungen einer besonderen Würdigung zu unterziehen, denen im Hinblick auf das Gesamtbild - innerhalb der maßgebenden Beurteilungsperiode - ein besonderes Gewicht zukommen könnte (Hinweis E 8.9.1993, 92/09/0399).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993090347.X04Im RIS seit
24.01.2001Zuletzt aktualisiert am
29.06.2017