RS Vwgh 1995/11/16 93/09/0054

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Veröffentlicht am 16.11.1995
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §95 Abs1;
BDG 1979 §95 Abs3;

Rechtssatz

§ 95 Abs 1 und Abs 3 BDG 1979 ermächtigen und verpflichten die Disziplinarbehörde, Verhaltensweisen, die zum Gegenstand eines rechtskräftigen Strafurteils oder Verwaltungsstraferkenntnisses geworden sind, unter disziplinarrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993090054.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.10.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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