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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §891;Rechtssatz
Ist der Erwerbsvorgang ein Kaufvertrag, so sind die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen Steuerschuldner hinsichtlich der Grunderwerbsteuer. Nach § 6 Abs 1 BAO sind Personen, die nach Abgabenvorschriften - wie hier - dieselbe abgabenrechtliche Leistung schulden, Gesamtschuldner (Mitschuldner zur ungeteilten Hand, § 891 ABGB).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994160268.X01Im RIS seit
20.11.2000