RS Vwgh 1995/11/16 94/16/0268

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Veröffentlicht am 16.11.1995
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §891;
BAO §6 Abs1;
GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;
GrEStG 1955 §17;

Rechtssatz

Ist der Erwerbsvorgang ein Kaufvertrag, so sind die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen Steuerschuldner hinsichtlich der Grunderwerbsteuer. Nach § 6 Abs 1 BAO sind Personen, die nach Abgabenvorschriften - wie hier - dieselbe abgabenrechtliche Leistung schulden, Gesamtschuldner (Mitschuldner zur ungeteilten Hand, § 891 ABGB).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994160268.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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