RS Vwgh 1995/11/16 95/16/0111

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Veröffentlicht am 16.11.1995
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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §21 Z1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/16/0113 95/16/0112

Rechtssatz

Ziffernmäßig bestimmte Leistungen, die neben dem als solchem bezeichneten Abtretungspreis zu erbringen sind, zählen zur Bemessungsgrundlage nach § 21 Z 1 KVG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995160111.X03

Im RIS seit

11.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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