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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GewO 1994;Rechtssatz
Nichtstattgebung - gewerberechtliche Genehmigung einer
Betriebsanlage unter Vorschreibungen - Die Zuerkennung der
aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde gegen die Zurückweisung der Berufung des Antragstellers gegen die Vorschreibung eines näher bestimmten Betriebsendes seines gastgewerblichen Betriebes kann lediglich bewirken, daß der erstbehördliche Bescheid noch nicht in Rechtskraft erwächst, was aber wiederum zur Folge hat, daß der Antragsteller zur Ausübung der ihm in diesem Bescheid eingeräumten Berechtigung überhaupt noch nicht befugt ist. Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist in diesem Fall daher kein Mittel, den vom Antragsteller geltend gemachten Nachteil iSd § 30 Abs 2 VwGG abzuwenden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:AW1995040064.A02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
24.06.2013