RS Vwgh 1995/11/16 94/16/0057

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Veröffentlicht am 16.11.1995
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L37123 Benützungsabgabe Gebrauchsabgabe Niederösterreich
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

GebG 1957 §14 TP6 Abs1;
GebrauchsabgabeG NÖ 1973 §1;

Rechtssatz

Der Gebrauch von öffentlichen Gemeindegrund und des darüber befindlichen Luftraumes zum Aufstellen von Zeitungsverkaufseinrichtungen setzt eine Gebrauchserlaubnis iSd § 1 NÖ GebrauchsabgabeG 1973, LGBl 3700-0, voraus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994160057.X05

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

14.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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