RS Vwgh 1995/11/16 94/16/0057

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.11.1995
beobachten
merken

Index

32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

GebG 1957 §12 Abs1;

Rechtssatz

Selbst die bloße Wiederholung eines gleichartigen, bei der Beh bereits vorliegenden Antrages unterliegt der Gebührenpflicht (Hinweis E 14.4.1986, 85/15/0324, 0332).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994160057.X07

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

14.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten