RS Vwgh 1995/11/21 92/14/0152

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Veröffentlicht am 21.11.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §5;

Rechtssatz

Die Zuordnung eines Wirtschaftsguts zum gewillkürten Betriebsvermögen ist nur dann rechtens, wenn die dementsprechende Buchung zeitfolgerichtig als laufender Geschäftsvorfall erfolgt ist. Eine Rückwirkung der Einbuchung ist nicht anzuerkennen (Hinweis: E 14.1.1986, 84/14/0038; E 25.10.1994, 94/14/0115).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992140152.X01

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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