RS Vwgh 1995/11/21 92/14/0152

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Veröffentlicht am 21.11.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §5;

Rechtssatz

Die bei der Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1972 eingeräumte Entscheidungsfreiheit bei der Behandlung von gewillkürtem Betriebsvermögen ist nicht schrankenlos. Von dieser Entscheidungsfreiheit darf kein so weit gehender Gebrauch gemacht werden, daß Wirtschaftsgüter nur deswegen in das Betriebsvermögen eingebracht werden, um einen steuerlichen Vorteil zu erreichen (Hinweis: E 16.1.1973, 629/72; E 8.11.1977, 1054/75, 2175/77).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992140152.X02

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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