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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §5;Rechtssatz
Die bei der Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1972 eingeräumte Entscheidungsfreiheit bei der Behandlung von gewillkürtem Betriebsvermögen ist nicht schrankenlos. Von dieser Entscheidungsfreiheit darf kein so weit gehender Gebrauch gemacht werden, daß Wirtschaftsgüter nur deswegen in das Betriebsvermögen eingebracht werden, um einen steuerlichen Vorteil zu erreichen (Hinweis: E 16.1.1973, 629/72; E 8.11.1977, 1054/75, 2175/77).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992140152.X02Im RIS seit
07.06.2001