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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §6 Z2;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 94/13/0277 E 13. Dezember 1995 95/13/0041 E 13. Dezember 1995 95/13/0042 E 13. Dezember 1995 95/13/0043 E 13. Dezember 1995 Besprechung in: SWK 1996, A 201-204;Rechtssatz
Durch die - insoweit als Rückzahlung eines "Einsatzes" bzw Darlehens zu wertende - Ausschüttung aus dem Investmentfonds wird der als eine - beim Erwerb neu ausgegebener Investmentzertifkate entstandene - Forderung gegen die Kapitalanlagegesellschaft zu wertende Teil des Ausgabepreises, der dem Ertragsausgleich (§ 7 Abs 1 zweiter Satz InvFG 1963) entspricht, getilgt. Nur der verbleibende Teil des Ausgabepreises hat zu Anschaffungskosten geführt, weswegen eine Teilwertabschreibung nicht vorzunehmen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995140035.X12Im RIS seit
31.07.2001