Index
20 Privatrecht allgemeinNorm
B-VG Art7 Abs1 / GesetzLeitsatz
Gleichheitswidrigkeit des im WohnungseigentumsG 1975 normierten Heizkostenaufteilungsschlüssels bei Feststellung des Verbrauchs jedes einzelnen Benützers einer zentralen Wärmeversorgungsanlage durch MeßgeräteRechtssatz
In §19 Abs1 Z1 WohnungseigentumsG 1975, BGBl. 417, idF des §56 Z2 MietrechtsG, BGBl. 520/1981, wird der mit der Wortfolge "ist der Verbrauch ..." beginnende und der Wortfolge "... ihrer Anteile zu tragen" endende zweite Halbsatz wegen Verstoß gegen den Gleichheitssatz als verfassungswidrig aufgehoben.
Die angegriffene Bestimmung (betreffend den Heizkostenaufteilungsschlüssel bei Feststellung des Verbrauchs jedes einzelnen Benützers einer zentralen Wärmeversorgungsanlage durch Meßgeräte) entspricht nahezu wörtlich jener Vorschrift des WohnungsgemeinnützigkeitsG, die der Verfassungsgerichtshof im E v 09.10.91, G43/91, als verfassungswidrig erkannt hat.
Schlagworte
Wohnungseigentum, HeizkostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1992:G8.1992Dokumentnummer
JFR_10078986_92G00008_01