RS Vwgh 1995/11/22 94/15/0147

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Veröffentlicht am 22.11.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;

Rechtssatz

Kommt neben betrieblicher auch eine private Nutzung in Betracht, zählt das Wirtschaftsgut bei tatsächlicher (überwiegender) betrieblicher Verwendung zum Betriebsvermögen (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, Tz

11.1 zu § 4; E 17.1.1995, 94/14/0077).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994150147.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

17.03.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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