Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
FrG 1993 §18 Abs2 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/09/29 94/18/0550 1Stammrechtssatz
Die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes zum Schutze der öffentlichen Ordnung, zur Verhinderung (weiterer) strafbarer Handlungen und zum Schutz der Rechte anderer erweist sich als notwendig, wenn dem Fremden wegen Lenkens eines Kraftfahrzeuges in alkololisiertem Zustand bereits viermal die Lenkerberechtigung entzogen worden ist und selbst die Androhung fremdenrechtlicher Maßnahmen den Fremden nicht davon abhielt, neuerlich in schwerwiegender Weise gegen straßenrechtliche und kraftfahrrechtliche Bestimmungen zu verstoßen.
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Normen und MaterienEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995210040.X01Im RIS seit
12.06.2001