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24/01 StrafgesetzbuchNorm
FrG 1993 §18 Abs1;Rechtssatz
Das der rechtskräftigen Verurteilung des Fremden wegen versuchten Ladendiebstahls zu einer Geldstrafe zugrundeliegende verpönte Verhalten reicht nicht zur Rechtfertigung der im § 18 Abs 1 FrG 1993 umschriebenen Annahme aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995210029.X04Im RIS seit
02.05.2001Zuletzt aktualisiert am
21.08.2009