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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §103;Rechtssatz
§ 103 EStG 1988 verlangt nicht, daß der Antrag auf Gewährung der Zuzugsbegünstigung noch vor Verlegung des Wohnsitzes nach Österreich (vom Ausland aus) gestellt wird (Hinweis: E 29.9.1993, 93/13/0169).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994150081.X01Im RIS seit
20.11.2000