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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Das von einem Nachbarn geltend gemachte Recht auf Benützung der bestehenden gemeinsamen Heizanlage einer Reihenhausanlage hat in der erwähnten privatrechtlichen Benützungsvereinbarung seine Grundlage, ist allerdings kein subjektives öffentliches Recht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995060207.X01Im RIS seit
11.07.2001