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95 TechnikNorm
B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung eines Individualantrages auf Aufhebung einer Verordnung des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen wegen Zumutbarkeit des Verwaltungsrechtsweges nach aufhebendem Erkenntnis des VerfassungsgerichtshofsRechtssatz
Dem Antragsteller steht ein zumutbarer Weg zur Abwehr des rechtswidrigen Eingriffes nach Aufhebung der Wortfolge ", über die Zurückweisung" durch den Verfassungsgerichtshof mit E v 13.10.92, G119/92, gemäß Art140 B-VG nunmehr zur Verfügung:
Über die Zurückweisung des Meßgerätes (Fahrpreisanzeigers) des Antragstellers von der Eichung hätte - für den Antragsteller gilt gemäß Art140 Abs7 B-VG (Anlaßfall) die bereinigte Rechtslage - ein Bescheid zu ergehen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Maß- und GewichtswesenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1992:V316.1991Dokumentnummer
JFR_10078984_91V00316_01