RS Vfgh 1992/10/16 V316/91

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Veröffentlicht am 16.10.1992
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Index

95 Technik
95/02 Maß- und Eichrecht

Norm

B-VG Art139 Abs1 / Individualantrag
Maß- und EichG §56 Abs5

Leitsatz

Zurückweisung eines Individualantrages auf Aufhebung einer Verordnung des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen wegen Zumutbarkeit des Verwaltungsrechtsweges nach aufhebendem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs

Rechtssatz

Dem Antragsteller steht ein zumutbarer Weg zur Abwehr des rechtswidrigen Eingriffes nach Aufhebung der Wortfolge ", über die Zurückweisung" durch den Verfassungsgerichtshof mit E v 13.10.92, G119/92, gemäß Art140 B-VG nunmehr zur Verfügung:

Über die Zurückweisung des Meßgerätes (Fahrpreisanzeigers) des Antragstellers von der Eichung hätte - für den Antragsteller gilt gemäß Art140 Abs7 B-VG (Anlaßfall) die bereinigte Rechtslage - ein Bescheid zu ergehen.

Entscheidungstexte

  • V 316/91
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 16.10.1992 V 316/91

Schlagworte

Maß- und Gewichtswesen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1992:V316.1991

Dokumentnummer

JFR_10078984_91V00316_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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