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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Im Beschwerdefall ist nicht davon auszugehen, daß ein vermuteter Baukonsens zugrunde zu legen wäre. Die Frage, ob das vor einigen Jahrzehnten gestellte Bauansuchen konsensfähig war, kann daher im Beschwerdefall dahingestellt bleiben.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993060084.X04Im RIS seit
23.05.2001