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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Aus dem Umstand, daß der Bürgermeister die Umwidmung der Wirtschaftsräume eines im Freiland befindlichen landwirtschaftlichen Nebengebäudes in eine Wohnung zur Kenntnis genommen hat, ergibt sich nicht, daß die Verwendungszweckänderung von der Behörde bewilligt worden wäre.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Baurecht PlanungswesenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995060198.X01Im RIS seit
11.07.2001