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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
FrG 1993 §18 Abs2 Z2;Rechtssatz
Aufgrund der Tatsache, daß der Fremde trotz mehrmaliger Bestrafung immer wieder sein Kraftfahrzeug ohne gültige Berechtigung gelenkt hat, ist die Beweiswürdigung der Behörde, wonach das Vorbringen des Fremden, er werde sein Auto verkaufen und kein Kraftfahrzeug mehr lenken, unglaubwürdig sei, nicht unschlüssig und begegnet daher im Rahmen der dem VwGH obliegenden Überprüfungsbefugnis der Beweiswürdigung keinen Bedenken. Im übrigen böte auch der Verkauf des Kraftfahrzeuges keine Gewähr für das Unterbleiben weiterer einschlägiger Übertretungen (Hinweis E 13.1.1994, 93/18/0427).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995181173.X02Im RIS seit
19.03.2001