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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Rechtsvermutung der Konsensmäßigkeit des sogenannten Altbestandes kommt einem Bauzustand nicht zu, der auch nach der zur Zeit seiner Herstellung geltenden Bauordnung gesetzwidrig war.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993060084.X03Im RIS seit
23.05.2001