RS Vwgh 1995/11/23 94/18/1020

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Veröffentlicht am 23.11.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1993 §18 Abs1;
VStG §1;

Rechtssatz

Das Aufenthaltsverbot ist keine Strafe, sondern eine administrativ-rechtliche Maßnahme. Das Aufenthaltsverbot kann daher weder dem Verbot einer neuerlichen Bestrafung (ne bis ni idem) noch dem Rückwirkungsverbot von Strafgesetzen widersprechen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994181020.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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