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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Wenn den bf Nachbarn keine Parteistellung im Bauverfahren betreffend die Veränderung der Verwendung einer Garage zustand, kommt eine Verletzung im Recht, daß es gemäß dem Vlbg BauG 1972 geboten gewesen wäre, diesbezüglich eine Bauverhandlung durchzuführen, gar nicht in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994060263.X03Im RIS seit
24.08.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009