RS Vwgh 1995/11/23 95/18/0867

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.11.1995
beobachten
merken

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

ABGB §974;
AufG 1992 §5 Abs1;

Rechtssatz

Mit der (auf einem familienrechtlichen Verhältnis gründenden) prekaristischen Mitbenützung einer Wohnung kann das in § 5 Abs 1 AufenthaltsG 1992 festgelegte Erfordernis, daß eine ortsübliche Unterkunft für die Geltungsdauer der Bewilligung gesichert sein muß, nicht erfüllt werden, ist doch für das Prekarium die Möglichkeit des jederzeitigen willkürlichen Widerrufs, also der Mangel der Bindung des Verleihers für die Zukunft, essentiell.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995180867.X01

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten