Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §974;Rechtssatz
Mit der (auf einem familienrechtlichen Verhältnis gründenden) prekaristischen Mitbenützung einer Wohnung kann das in § 5 Abs 1 AufenthaltsG 1992 festgelegte Erfordernis, daß eine ortsübliche Unterkunft für die Geltungsdauer der Bewilligung gesichert sein muß, nicht erfüllt werden, ist doch für das Prekarium die Möglichkeit des jederzeitigen willkürlichen Widerrufs, also der Mangel der Bindung des Verleihers für die Zukunft, essentiell.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995180867.X01Im RIS seit
02.05.2001