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L34006 Abgabenordnung SteiermarkNorm
BAO §115 Abs2;Rechtssatz
Die die Liegenschaft betreffenden Abgabenbescheide können den Miteigentümern zu Handen des Verwalters nach § 17 Abs 2 WEG wirksam zugestellt werden (Hinweis E 16.3.1992, 90/15/0008). Für die Einräumung des Parteiengehörs bedeutet dies, daß es ausreichend und geboten ist, das Parteiengehör dem Vertreter einzuräumen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992170234.X05Im RIS seit
27.11.2000Zuletzt aktualisiert am
08.05.2009