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L24009 Gemeindebedienstete WienNorm
BDG 1979 §62;Rechtssatz
Da der Wesenskern des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses ua darin besteht, daß Ansprüche nur nach besoldungsrechtlichen Vorschriften geltend gemacht werden können (Hinweis E 14.6.1995, 95/12/0051), ist die Abweisung eines Antrages auf Urlaubsabfindung mangels gesetzlicher Deckung rechtlich zutreffend erfolgt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994120344.X01Im RIS seit
21.03.2001