RS Vwgh 1995/11/24 92/17/0234

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Veröffentlicht am 24.11.1995
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Index

L37216 Grundsteuer Steiermark
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Grundrechte

Norm

B-VG Art7;
GrStBefrG Stmk 1976 §1 Abs3 Z1;
GrStBefrGNov Stmk 1984 Art1 Z1;
GrStBefrGNov Stmk 1984 Art2 Z2;
StGG Art2;

Rechtssatz

Im Hinblick auf die Größenordnung der zu entrichtenden Abgabe und die für den Rechtsunterworfenen bestehenden zumutbaren Dispositionsmöglichkeiten zur Vermeidung des Eintritts der Rechtsfolgen (es sind nur Wohnungen betroffen, die nicht der Befriedigung eines dringenden Wohnbedarfs dienen) sind beim VwGH keine Bedenken gegen Art II Z 2 Stmk GrStBefrGNov 1984 in der Richtung entstanden, daß durch den durch die Änderung der Rechtslage bewirkten Eingriff die vom VfGH für derartige Rechtsänderungen im Lichte des Gleichheitsgrundsatzes (Vertrauensschutzes) der Bundesverfassung gezogenen Grenzen überschritten würden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992170234.X02

Im RIS seit

27.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

08.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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